Die Spitex bildet ein wichtiges Glied in der Versorgungskette und ermöglicht getreu dem Prinzip «ambulant vor stationär» vielen Patientinnen und Patienten, sich zu Hause behandeln oder pflegen zu lassen oder nach einem Eingriff im Spital möglichst rasch nach Hause in die vertraute Umgebung zurückzukehren. Alle Spitex-Institutionen benötigen vor ihrer Betriebsaufnahme eine Betriebsbewilligung der Gesundheitsdirektion.
Die Hauspflegeservice.ch GmbH ist nicht nur vom SECO mit einer Betriebsbewilligung ausgestattet sondern ist auch als private Spitex Organisation registriert.
Wer darf pflegen?
Berufsmässige pflegerische Leistungen (Grund- und Behandlungspflege) sind im Kanton Zürich bewilligungspflichtig. Ausserhalb von Spitälern und Heimen (mit entsprechender Bewilligung) dürfen im Kanton Zürich nur Spitex-Institution oder Pflegefachpersonen mit Berufsausübungsbewilligung pflegerisch tätig sein.
Die Bewilligungspflicht gilt unabhängig davon, ob die Pflegekosten von einer Sozialversicherung übernommen werden. Bewilligungsfrei sind hingegen pflegerische Leistungen ausserhalb eines beruflichen Kontextes, z. B. bei der Pflege durch Angehörige.
Achten Sie bei der Auswahl des Pflegedienstleiters darauf dass diese Bewilligungen vorhanden sind. So können rechtliche wie auch fachliche Probleme im Voraus minimiert werden.
Bezahlt Ihre Krankenkasse einen Beitrag an die Seniorenbetreuung?
Gerne beraten wir Sie unverbindlich bei unserem kostenlosen Beratungsgespräch zum korrekten Vorgehen und den verschiedenen Krankenkassenleistungen. Vereinbaren Sie Ihren Termin per Telefon 044 500 46 50 oder info@hauspflegeservice.ch.
Gesetzeskonforme und seriöse Anstellungsbedingungen
Alle unsere Mitarbeitenden sind nach CH-Normen entlöhnt. Sie sind versichert und haben eine Pensionskasse. Der Hauspflegeservice ist durch die SECO anerkannt. Daraus resultieren langjährige Anstellungen und Team-Mitarbeiter, welche über viel Erfahrung verfügen. Unsere Kunden wiederum profitieren dadurch von einer hohen Betreuungsqualität.