Wird die Pflege auf ärztliche Anordnung von einem anerkannten „Leistungserbringer“ (wie z.B. von einer Spitex-Organisation) erbracht, so haben die Krankenkassen einen durch Gesetz und Verordnung festgelegten Beitrag an die Kosten zu leisten.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung kommt nicht nur für die Kosten der medizinischen Behandlung auf, sie leistet auch Beiträge an die Pflege, welche als Folge einer gesundheitlichen Beeinträchtigung benötigt wird. Diese Beiträge an die Pflege sind allerdings an verschiedene Bedingungen geknüpft: •
- Die Pflege muss auf ärztliche Anordnung erfolgen •
- Sie muss von gesetzlich anerkannten Leistungserbringern durchgeführt werden •
- Es muss sich um pflegerische Massnahmen im engeren Sinn handeln (Behandlungspflege, Grundpflege, Pflegeberatung, Abklärung)
Die Krankenkassen übernehmen also einen Teil der Kosten für die Seniorenbetreuung sofern die Anforderungen erfüllt sind. Hauspflegeservice.ch ist in in den Kantonen Zürich und Luzern anerkannte Spitexorganisation.
Als private Spitex Organisation hilft Ihnen die HausPflegeService.ch GmbH bei der Koordination und Abrechnung dieser Kosten. Wir übernehmen für Sie die Absprachen mit der öffentlichen Spitex, dem Hausarzt und der Krankenkasse.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich bei einem kostenlosen Beratungsgespräch zum korrekten Vorgehen und den verschiedenen Krankenkassenleistungen. Vereinbaren Sie Ihren Termin per Telefon 044 500 46 50 oder info@hauspflegeservice.ch.